vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Obermaier, Zur Ersatzfähigkeit der „Berufung im Kostenpunkt“, AnwBl 2006, 314.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtZak 2006/418Zak 2006, 240 Heft 12 v. 4.7.2006

Wenn der Berufungswerber zwar in der Hauptsache scheiterte, aber mit der Anfechtung der Kostenentscheidung Erfolg hatte, muss er nach Ansicht des Autors auch nach geltender Rechtslage die fiktiven Kosten eines Kostenrekurses ersetzt erhalten. Auch wenn die Berufung und der als Eventualbegehren erhobene Kostenrekurs im Berufungsschriftsatz verbunden werden könnten, handle es sich doch um zwei getrennte Rechtsmittelverfahren. Die Einführung der Zweiseitigkeit des Kostenrekursverfahrens im Jahr 2001 habe an der Rechtslage nichts geändert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!