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Ehegattenunterhalt - Bausparraten, Jubiläumszuwendung, Unterhaltsverzicht

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/395Zak 2006, 231 Heft 12 v. 4.7.2006

ABGB §§ 94, 863

Vom Unterhaltsschuldner zugunsten seines unterhaltsberechtigten Ehegatten geleistete Bausparraten können auf den Unterhalt angerechnet werden, wenn sie einvernehmlich der Vermögensbildung des Unterhaltsberechtigten dienen und ihm letztlich das gesamte Guthaben ausbezahlt wurde.

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