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Verfassung eines Gesellschaftsvertrags durch einen Steuerberater

In aller KürzeZak 2006/389Zak 2006, 222 Heft 12 v. 4.7.2006

Der OGH (7 Ob 258/05z ) hat vor kurzem entschieden, dass die Verfassung eines Gesellschaftsvertrags durch einen Steuerberater dessen berufsrechtliche Befugnisse überschreitet und gegen den Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte und Notare verstößt. Ein Steuerberater dürfe gem § 3 WTBG bzw § 33 WTBO nur Vertragsteile verfassen, die mit wirtschaftstreuhänderischen Fragen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

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