Der Autor kritisiert Teile des Entwurfs eines neuen österreichischen Schadenersatzrechts, den eine vom BMJ eingesetzte Arbeitsgruppe im letzten Jahr fertiggestellt hat (siehe Zak 2006/115 und 2006/141). Insb wendet er ein, dass die Formulierung vieler Regelungen als „bewegliches System“ zu Unbestimmtheit, Unklarheit bzw Beliebigkeit führen und die Rechtssicherheit beeinträchtigen würde. Reischauer gehört einem Arbeitskreis von Rechtswissenschaftlern an, der Alternativen zu einer Gesamtreform des Schadenersatzrechts aufzeigen will.