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Dokalik, „Mein Baby ist ein Star!“, Zum Recht des Kindes am eigenen Bild, FamZ 2006, 4.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2006/383Zak 2006, 220 Heft 11 v. 20.6.2006

Sofern die Veröffentlichung des Bildes eines minderjährigen Kindes dessen berechtigte Interessen verletzt, bedarf sie nach Ansicht des Autors der Einwilligung des einsichts- und urteilsfähigen Abgebildeten. Bei schweren und dauerhaften Nachteilen sei zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Einsichts- und Urteilsfähigkeit werde abweichend von der Geschäftsfähigkeit individuell und unabhängig vom Alter beurteilt. Fehlende Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Abgebildeten schließe eine Veröffentlichung des Bildes aus, weil die Einwilligung ein höchstpersönliches Recht betreffe und nicht durch den gesetzlichen Vertreter ersetzt werden könne.

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