vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Einverleibung oder Anmerkung eines Teilungsverbots im Grundbuch

RechtsprechungSachenrechtZak 2006/357Zak 2006, 212 Heft 11 v. 20.6.2006

GBG §§ 9, 20 lit b

ABGB § 364c

Ein wechselseitiger Teilungsverzicht der Miteigentümer kann nicht im Grundbuch einverleibt werden, weil diese Vereinbarung nur obligatorische Wirkung hat. Auch eine Anmerkung im Grundbuch kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Miteigentümer nahe Angehörige iSd § 364c ABGB sind und deshalb ein wechselseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot mit dinglicher Wirkung begründet werden könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!