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Eltern-Kind-Verhältnis als Voraussetzung der Erwachsenenadoption - Unterbrechungen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/353Zak 2006, 210 Heft 11 v. 20.6.2006

ABGB § 180a Abs 1

IPRG § 26 Abs 1

Eine Erwachsenenadoption darf gemäß § 180a Abs 1 ABGB idF FamErbRÄG 2004 nur bewilligt werden, wenn zwischen Wahleltern und Wahlkind bereits ein enges Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Nach einer längeren Unterbrechung muss die Eltern-Kind-Beziehung erst in ausreichender Intensität wiederhergestellt werden.

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