Für Abstammungs- und Unterhaltsverfahren ist seit der Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechtsnov 2006 (siehe Zak 2005/80) klargestellt, dass bei der Gewährung von Verfahrenshilfe an ein minderjähriges Kind dessen Unterhaltsansprüche bzw die Vermögensverhältnisse beider Elternteile nicht zu berücksichtigen sind. Der Artikel behandelt die Hintergründe dieser Novellierung.