Eine 2003 im Rahmen des Gewerberechts ergangene Verordnung enthält die maßgeblichen zivilrechtlichen Bestimmungen betreffend die Einwilligung in Tätowierungen und Piercings und nähere Erläuterungen zur notwendigen Aufklärung. Demnach ist das Tätowieren von Minderjährigen verboten, beim Piercing ist, von Ausnahmen abgesehen, die zusätzliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters im Bereich Pflege und Erziehung erforderlich.