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Eigentümerpartner als Wohnungseigentümer eines Kfz-Abstellplatzes

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2005/134Zak 2005, 77 Heft 4 v. 15.12.2005

WEG 2002: § 5 Abs 2

Bis zum Ablauf von drei Jahren nach Wohnungseigentumsbegründung können nur die Wohnungseigentümer und Eigentümerpartnerschaften der Liegenschaft das Wohnungseigentum an einem Kfz-Abstellplatz erwerben. Ein Eigentümerpartner allein kann erst nach Fristablauf Wohnungseigentümer eines Kfz-Abstellplatzes werden.

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