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Anfechtung des Bestellungsbeschlusses durch den Sachwalter im Namen des Betroffenen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2005/123Zak 2005, 73 Heft 4 v. 15.12.2005

AußStrG nF: § 127

Wer im neuen Außerstreitverfahren zum Sachwalter bestellt wird, kann gegen diesen Beschluss nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen und Interesse des Betroffenen Rekurs erheben.

OGH 6. 10. 2005, 6 Ob 201/05k

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