Die Urkundensammlung des Grundbuchs des BG Innere Stadt Wien wurde rückwirkend mit 1. 11. 2005 auf elektronische Datenverarbeitung umgestellt (BGBl II 2005/387); Urkunden, die ab diesem Zeitpunkt eingebrachten Grundbuchanträgen beigelegt werden, werden elektronisch erfasst. Die Möglichkeit, die Urkundensammlung in elektronischer Form zu führen, wurde mit der GUG-Novelle 2003 geschaffen. Das erste und bis jetzt einzige umgestellte Grundbuch war jenes des BG St. Pölten (ab 1. 1. 2005; BGBl II 2005/4 bzw II 2005/388). Die Justizverwaltungsgebühr für die elektronische Abfrage von Urkunden soll mit der Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechtsnovelle 2006