Österreich hat den Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens zum Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ, BGBl 1988/512) angenommen; im Verhältnis zu Österreich ist das HKÜ gegenüber diesen Staaten seit 1. 10. 2005 in Kraft (BGBl III 2005/198). Der Beitritt entfaltet gegenüber jedem Vertragsstaat nur insofern Wirkung, als ihn dieser angenommen hat (Art 36 HKÜ). Gemäß Art 35 ist das HKÜ auf solche Kindesentführungen anwendbar, die sich ereignet haben, nachdem das Übereinkommen im Verhältnis zwischen den beteiligten Staaten in Kraft getreten ist. Eine Liste der Vertragsstaaten samt dem Datum der Beitrittsannahmen kann auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (http://hcch.e-vision.nl ) abgerufen werden.