Zu 8 Ob 113/04g = ZRInfo 2005/151: Nach dem BTVG kann im Fall des Umbaus einer bestehenden Wohnung unter gewissen Umständen das gesamte Entgelt fällig sein, bevor eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.
Zu 8 Ob 113/04g = ZRInfo 2005/151: Nach dem BTVG kann im Fall des Umbaus einer bestehenden Wohnung unter gewissen Umständen das gesamte Entgelt fällig sein, bevor eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.