Zu 6 Ob 35/04x = ZRInfo 2004/423: Auch wenn die Lebensgemeinschaft der Vermieterin im Zeitpunkt der Vermietung ihrer eigenen Wohnung bereits konfliktreich war, ist der später aufgrund des Auszugs aus der Wohnung des Lebensgefährten entstandene Eigenbedarf nicht selbstverschuldet.