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Kein Zinsminderungsrecht aufgrund der Furcht vor Mobilfunkantennen

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2005/16Zak 2005, 16 Heft 1 v. 1.11.2005

§ 1096 Abs 1 ABGB

Die subjektive Besorgnis des Mieters über eine wissenschaftlich nicht erwiesene Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen rechtfertigt keine Mietzinsminderung, weil im Gewährleistungsrecht - außerhalb besonderer Zusagen - immer nur objektive Kriterien maßgeblich sind.

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