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Tax me if you can. Potenziale moderner Vermögensbesteuerung in Österreich

ArtikelDominik Bernhofer, Michael Ertl, Katharina Bohnenberger, Franziska Disslbacher, Julia Hofmann, Petra Innreiter, Markus Marterbauer, Patrick Mokre, Matthias SchnetzerWuG 2022, 207 Heft 2 v. 17.7.2022

1. Einleitung

In den letzten Jahrzehnten haben viele Länder ihre bestehenden Vermögensteuern ersatzlos abgeschafft, und die Progressivität der Steuersysteme ging insgesamt zurück (Förster et al. 2014; Krenek und Schratzenstaller 2018). In Europa erheben aktuell nur noch drei Länder jährlich Steuern auf das Nettovermögen, nämlich Spanien, Norwegen und die Schweiz (OECD 2018; Asen 2020). Auch in Österreich wurden 1994 alle Vermögensbestandsteuern außer der Grundsteuer abgeschafft und 2008 sogar die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Picek und Schratzenstaller 2008). Saez und Zucman (2022) führen diese Entwicklung im europäischen Kontext auf drei Gründe zurück. Erstens hatten viele Vermögensteuermodelle relativ niedrige Freibeträge, sodass eine breite Bevölkerungsschicht potentiell betroffen war. Politische Zugeständnisse führten häufig zu steuerlichen Ausnahmen von Steuerobjekten, etwa Unternehmenseigentum, und höhlten damit die Steuerbasis deutlich aus. Als zweiten Grund führen die Autoren die Möglichkeit der Abwanderung der Steuersubjekte zur Umgehung der Vermögensteuerpflicht an. Drittens ist die Vorgehensweise beim Steuervollzug zu nennen. Häufig fand er allein auf Basis selbst deklarierter Vermögenswerte anstelle automatisierter Erhebungsmethoden statt. Der fehlende Austausch zwischen den nationalen Steuerbehörden und das in vielen Staaten bestehende Bankgeheimnis erleichterten die Steuerhinterziehung. Das Steueraufkommen sank in einigen Ländern auch deshalb, weil die steuerliche Bewertung des Grundvermögens kaum an die tatsächliche Preisentwicklung angepasst wurde (siehe etwa Bach et al. (2015) für Deutschland oder Rossmann (2006) für eine detailliertere Analyse zu Österreich). Insgesamt ist die Problematik der Vermögensbewertung und der damit verbundene Verwaltungsaufwand (bzw. die Vollzugskosten) eines der Argumente, die am häufigsten gegen eine Vermögensteuer vorgebracht werden (Saez und Zucman 2019).

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