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Arbeitszeitverkürzung. Modelle und Praxis in Betrieben

ArtikelFranz Astleithner, Bettina StadlerWuG 2021, 469 Heft 4 v. 17.12.2021

1. Einführung

Das Thema Arbeitszeitverkürzung hat im Kontext von Digitalisierung und steigenden physischen und psychischen Belastungen in den vergangenen Jahren eine gewisse Renaissance erlebt. Die letzte generelle, d.h. gesetzliche, Maßnahme zur Arbeitszeitverkürzung wurde in Österreich in den 1980er Jahren verabschiedet.1)1)Auch international liegen mit wenigen Ausnahmen allgemeine Verkürzungen der wöchentlichen Arbeitszeit auf Ebene des Gesetzes oder der Kollektivverträge bereits weit zurück. Vor rund 30 Jahren fand in Dänemark der Übergang zur 37-Stunden-Woche statt, in Belgien wurde 2002 auf 38 Stunden reduziert, und das jeweils auf Ebene der Kollektivverträge. Frankreich verabschiedete Ende der 90er Jahre die gesetzliche 35-Stunden-Woche (vgl. Lehndorff 2016, 2020). Dies war die Einführung einer fünften (bzw. nach 25 Dienstjahren sechsten) Urlaubswoche in den Jahren 1984 bis 1986 (Tálos 2016). Anschließend konzentrierte sich der Diskurs zu Arbeitszeitfragen – wie in den meisten anderen europäischen Ländern – verstärkt auf Fragen der Flexibilisierung von Arbeitszeiten (Flecker und Schönauer 2010). Das Thema der Arbeitszeitverkürzung war für längere Zeit weitgehend aus dem Blick geraten (Flecker und Altreiter 2014).

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