1. Einleitung
Kollektivverträge (KV) zählen in drei der vier westeuropäischen Kapitalismusvarianten zu den zentralen Institutionen des Sozialmodells. Gemeinsam mit der betrieblichen Mitbestimmung durch Betriebsräte sichern sie den ArbeitnehmerInnen Mitwirkung an der Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Diese Dimensionen der Wirtschaftsdemokratie bilden wichtige Elemente des demokratischen politischen Systems in den Ländern der EU.1

