Mit dem Pensionskonto-Recht 20041 wurde die Bemessungszeit für die Bildung der Bemessungsgrundlage der Pensionsberechnung von 15 auf 40 Jahre ausgedehnt ("lebenslange Durchrechnung"). Ziel der Reform war sowohl die Dämpfung der zukünftigen Pensionsaufwandsdynamik und damit die Verbesserung der langfristigen Pensionsfinanzierung als auch die Stärkung des Äquivalenzprinzips: Die monatliche individuelle Pension sollte künftig stärker proportional (äquivalent) zu den Pensionsversicherungsbeiträgen sein, die im Laufe des Erwerbslebens geleistet wurden. Da das erwerbszentrierte österreichische Alterssicherungssystem dem Arbeitsmarkt nachgelagert bzw. der Arbeitsmarkt dem Alterssicherungssystem vorgelagert ist, werden die Auswirkungen dieser Reform von der (zukünftigen) Entwicklung des Arbeitsmarktes abhängen. Den klar erkennbaren Zielsetzungen der Reform aus dem Blickwinkel der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit des Pensionssystems stehen damit strukturelle und konjunkturelle Arbeitsmarktveränderungen sowie die Heterogenität der Gruppe der Erwerbstätigen gegenüber, die zu sehr unterschiedlichen individuellen und sozialen Auswirkungen der verstärkten Beitragsäquivalenz führen wird.

