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Kollektivvertragliche Bestimmungen zur betrieblichen Weiterbildung in Österreich**Diese Arbeit ist eine überarbeitete Version von Alina Steidls Bachelorarbeit an der JKU Linz. Die Autoren bedanken sich bei Dr. Philipp Schnell von der Arbeiterkammer Wien und bei Mag. Iris Kraßnitzer, Mag. Evelyn Beyer und Mag. Paul Schwab vom ÖGB Verlag für die äußerst anregende Zusammenarbeit. Sie haben durch ihre Kooperation wesentlich zum Gelingen der Untersuchung beigetragen. Dank auch an die Arbeiterkammer OÖ für die Unterstützung.

Begutachtete ArtikelRené Böheim, Alina SteidlWuG 2017, 205 Heft 2 v. 17.7.2017

Betriebliche Weiterbildung leistet in hoch industrialisierten Volkswirtschaften einen wesentlichen Beitrag zur Innovationskraft und zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.11Bock-Schappelwein, Janger und Reinstaller (2012). Vorhandene Fähigkeiten müssen auf aktuellem Stand gehalten werden, da sich die Anforderungen durch den technologischen Fortschritt ständig verändern.22Bock-Schappelwein et al. (2012). Mit betrieblicher Weiterbildung bezeichnen wir alle Weiterbildungsaktivitäten, die entweder von den ArbeitgeberInnen gänzlich oder teilweise finanziert werden oder in bezahlter Arbeitszeit stattfinden. Dazu zählen beispielsweise Weiterbildungskurse, geplante Ausbildungsphasen, Jobrotation und die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen, Workshops oder Ähnlichem.33Statistik Austria (2013).

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