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Zur Arbeitsmarktöffnung gegenüber dem östlichen Mitteleuropa

EditorialWuG 2011, 3 Heft 1 v. 1.3.2011

Ab 1. Mai 2011 - nachdem die Übergangsfrist in vollem Umfang (sieben Jahre) ausgeschöpft worden sein wird - werden die ArbeitnehmerInnen aus jenen mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL), die im Jahre 2004 der EU beitraten, Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (sowie zu den Arbeitsmärkten der anderen ‚alten‘ EU-Länder, sofern dies nicht schon früher der Fall war) erhalten.

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