1. Einführung
Im Zuge der Integration der europäischen Arbeitsmärkte haben sich Gewerkschaften in den letzten Jahrzehnten in einer deutlichen, aber wenig beachteten Entwicklung als interregionale Akteure positioniert. Seit der Mitte der 70er-Jahre konnte die Entstehung einer großen Anzahl von so genannten Interregionalen Gewerkschaftsräten (IGRs) beobachtet werden, d. h. Kooperationen zwischen Gewerkschaften in zwei oder drei angrenzenden Regionen an den inneren und/oder äußeren Grenzen der EU. Ziel dieser Kooperationen ist es, den Arbeitsmarktproblemen zu begegnen, die aus der zunehmenden Öffnung und Integration von Regionen mit unterschiedlichen Lohnniveaus und/oder sozialrechtlichen Regelungen resultieren.

