Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Aufhebung der Erbschaftssteuer ist in der finanzwissenschaftlichen und ökonomischen Fachwelt sowie in der Sozialpartnerschaft für kurze Zeit ein Diskussionsprozess in Gang gesetzt worden, von dem sich einerseits die ÖVP unbeeindruckt zeigt und der zum anderen durch den Entschluss der Regierung, die Erbschaftssteuer entgegen ihren ursprünglichen Überlegungen doch auslaufen zu lassen, vorzeitig abgekürzt wurde. In den höchstgerichtlichen Erkenntnissen wurden allerdings nicht gegen die Erbschafts- und später auch gegen die Schenkungssteuer an sich Bedenken ausgesprochen. Vielmehr erkennt der VfGH die latente Unterbewertung von Grund und Boden im Ergebnis als gleichheitswidrig, da hierdurch die Wertentwicklung von Grundstücken nicht angemessen wiedergegeben wird. Es steht zu befürchten, dass dieses Urteil nicht ohne Auswirkungen auf andere Steuern wie Grundsteuer, Grunderwerbsteuer oder veranlagte Einkommensteuer bleiben wird.
