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Soll der Staat Erwerbseinkommen subventionieren?

EditorialWuG 2006, 435 Heft 4 v. 1.12.2006

Arme Arbeitnehmerinnen, die trotz Arbeit in Armut leben müssen, arme Arbeitslose, die auf Grund hoher Löhne keinen Arbeitsplatz finden, und arme Staaten, die durch die Finanzierung diverser sozialer Hängematten Schulden anhäufen - gegen all diese Plagen soll ein Mittel helfen: der Kombilohn. Im deutschsprachigen Raum wird mit diesem Begriff die konditionale Verknüpfung von Erwerbstätigkeit und staatlicher Leistung bezeichnet. Einen besseren Eindruck worum es geht, liefert die englische Bezeichnung „In-Work Benefits“.

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