1. Einleitung
Am 1. Juli 2004 trat das Gesetz zur Elternteilzeit in Kraft, wonach Mütter und Väter, die in einem Betrieb mit mindestens 20 Mitarbeiterinnen seit drei Jahren tätig sind, das Recht auf Reduzierung ihrer wöchentlichen Normalarbeitszeit haben. Sofern die Eltern mit einem Kind unter sieben Jahren im Haushalt wohnen, haben sie Rechtsanspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit.
