1. Die Österreichische Einspeiseregelung
Im Zuge der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes erfolgte in Österreich auch eine Neugestaltung der Förderaktivitäten des Bundes zum Ausbau erneuerbarer Energieträger. Mit dem Inkrafttreten des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (EIWOG) im Jahr 1998 wurde eine Abnahmepflicht für Strom aus erneuerbaren Energieträgern durch Betreiber von Verteilernetzen in Verbindung mit festgelegten Mindesteinspeisetarifen eingeführt. Umfassende Novellierungen des EIWOG im Jahr 2001 durch das Energieliberalisierungsgesetz2 sowie im Jahr 2002 durch das Ökostromgesetz3 führten zu einer stufenweisen Anpassung der Ökostromförderung an neue Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, wobei jedoch am Instrument der Einspeiseregelung festgehalten wurde.4
