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Werbe-E-Mails - keine Staatshaftung mangels Schadens

SCHADENERSATZWRInfo 2006/173WRInfo 2006, 125 Heft 8 v. 30.5.2006

( § 107 TKG 1997 idF vor BGBl I 2005/133 ) Kann der klagende Rechtsanwalt weder substantiiert Umstände dartun noch beweisen, dass der übliche Zeitaufwand für das Erkennen und die Beseitigung von unerwünschten Werbe-E-Mails zu einem bezifferbaren Schaden bei ihm geführt hat, kann er aus der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der RL 2002/58/EG (DatenschutzRL) keinen Schadenersatzanspruch gegen den Staat geltend machen.

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