( § 906 ABGB , §§ 1002 ff ABGB , § 1313a ABGB , § 383 HGB , § 397 HGB , § 226 ZPO) Das der Bank an Wertpapieren zustehende Kommissionärspfand- und -zurückbehaltungsrecht besteht auch gegenüber Nichtkaufleuten und zwar grundsätzlich am ganzen Kommissionsgut, auch wenn die zu sichernden Forderungen unter dem Wert des Guts liegen; allerdings kann im Einzelfall Treu und Glauben eine andere Beurteilung rechtfertigen.

