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Pfand- und Zurückbehaltungsrecht des Kommissionärs; Bestimmtheit des Klagebegehrens bei Wahlschuldverhältnis

BANKENRECHTWRInfo 2006/147WRInfo 2006, 106 Heft 7 v. 9.5.2006

( § 906 ABGB , §§ 1002 ff ABGB , § 1313a ABGB , § 383 HGB , § 397 HGB , § 226 ZPO) Das der Bank an Wertpapieren zustehende Kommissionärspfand- und -zurückbehaltungsrecht besteht auch gegenüber Nichtkaufleuten und zwar grundsätzlich am ganzen Kommissionsgut, auch wenn die zu sichernden Forderungen unter dem Wert des Guts liegen; allerdings kann im Einzelfall Treu und Glauben eine andere Beurteilung rechtfertigen.

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