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Einklagbarkeit von Gewinnzusagen - Festhalten an der bisherigen Rspr

KonsumentenschutzWRInfo 2006/063 Heft 3 v. 21.2.2006

(§ 5j KSchG) Der OGH hält an seiner bisherigen Rsp zur Einklagbarkeit von Gewinnzusagen fest (hier: Bezeichnung des Gewinns in einem persönliche Anschreiben des „Geld-Ombudsmannes Dr. J“ ua als - im Hinblick auf die immer mehr steigenden Mieten und immer höheren Euro-Preise - „finanzielle Hilfe“, die „beantragt“ werden kann).

OGH 22.09.2005, 2 Ob 34/05x

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