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Unerbetene Telefonwerbung: Beurteilung nach § 1 UWG

WettbewerbsrechtWRInfo 2006/044 Heft 3 v. 21.2.2006

(§ 101 TKG 1997, § 107 TKG 2003, § 1 UWG) Das nunmehr im TKG 1997 bzw TKG 2003 verankerte, ausdrückliche Verbot von Anrufen zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers („cold calling“) schließt die weitere unmittelbare Beurteilung nach § 1 UWG nicht aus. Als Fall sittenwidrigen „Anreißens“ begründet unerbetene Telefonwerbung einen (unmittelbaren) Verstoß gegen § 1 UWG.

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