vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückwirkende Genehmigung der Kündigung des Handelsvertreters

HandelsrechtWRInfo 2006/021WRInfo 2006, 18 Heft 2 v. 31.1.2006

(§ 1016 ABGB, § 21 HVertrG 1993, § 24 HVertrG 1993) Wird der Vertrag mit einem nicht wirtschaftlich abhängigen Handelsvertreter, einem Unternehmer, durch bloß einen der beiden kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführer gekündigt, die Kündigung aber in der Folge vom zweiten kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführer bestätigt, liegt gemäß § 1016 ABGB eine rückwirkende Genehmigung vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!