(Art 1 RL 2000/13/EG , Art 2 RL 2000/13/EG , Art 3 RL 2000/13/EG , Art 12 RL 2000/13/EG ) Hat der Hersteller auf dem Etikett eines alkoholischen Getränkes einen falschen Alkoholgehalt in Volumenprozent angegeben, ist es mit der RL 2000/13/EG vereinbar, wenn eine nationale Regelung vorsieht, dass der Vertreiber des Getränks für die falsche Angabe auch dann haftet, wenn er das Erzeugnis in seiner Eigenschaft als bloßer Vertreiber lediglich so in den Verkehr gebracht hat, wie es ihm vom Hersteller geliefert worden ist.

