(§ 1 UWG, § 3 UrhG, § 15 UrhG, § 16 Abs 3 UrhG, § 94 UrhG, § 98 UrhG) Übernimmt ein Unternehmer für seine Werbeprospekte aus dem Werbematerial eines Mitbewerbers Fotos prominenter Personen, kann der Mitbewerber ungeachtet der Schutzrechte des Fotografen einen Verstoß gegen § 1 UWG wegen glatter Übernahme eines fremden Arbeitsergebnisses geltend machen, wenn

