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Erklärung der Kommission, welche Rechte des geistigen Eigentums unter die RL 2004/48/EG fallen

WRInfo 2005/131 Heft 7 v. 4.5.2005

Art 2 Abs 1 der RL 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. 4. 2004 [zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums] (ABl L 157 vom 30. 4. 2004 S 45 = WRInfo 2004/168; berichtigt und wieder veröffentlicht im ABl L 195 vom 2. 6. 2004 S 16 = WRInfo 2004/184) legt fest, dass die Richtlinie für jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums gilt, die im Gemeinschaftsrecht und/oder im innerstaatlichen Recht des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehen sind.

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