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§ 1 UWG

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2005/079 Heft 5 v. 31.3.2005

( § 1 UWG , § 14 UWG , § 3 Abs 1 Z 1 WTBG , § 163 Abs 2 WTBG ) Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist - obgleich sie in § 14 UWG nicht namentlich genannt ist - zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen legitimiert.

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