In BGBl II 2005/28, ausgegeben am 31. 1. 2005, wurde aufgrund des § 32 UWG (Vorschriften über Kennzeichnungen) die Verordnung des BMWA, mit der die Verordnung über die Kennzeichnung kosmetischer Mittel geändert wird (Kosmetikkennzeichnungsverordnungsnovelle 2005), kundgemacht.

