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Anführung von Sprachwerken auf einer Homepage

URHEBERRECHTWRInfo 2005/341 Heft 18 v. 15.12.2005

( Art 10 EMRK , § 2 Z 1 UrhG , § 46 UrhG ) Die Anführung einzelner Stellen eines veröffentlichten fremden Sprachwerks auf der eigenen Homepage ist nach § 46 Z 1 UrhG (sog „kleines Zitat“) zulässig, wenn der Internetauftritt als Datenbankwerk oder - wie hier - als Sammelwerk zu beurteilen ist. Bei der im Einzelfall vorzunehmenden Beurteilung des zulässigen Umfangs der Zitate sind unter Berücksichtigung des Zitatzwecks die Interessen des Zitierten und des Zitierenden gegeneinander abzuwägen. Es hat keinen Einfluss auf die Interessenabwägung, dass die Zitate vom Homepageinhaber mit abfälligen Bemerkungen versehen sind.

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