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Verletzung der Treuhandpflichten durch Rechtsanwalt - Leistungsfreiheit seines Haftpflichtversicherers

WRInfo 2005/322 Heft 17 v. 24.11.2005

( Art 4 I Z 3 AVBV ) Verstößt ein Rechtsanwalt bei Abwicklung einer Treuhandschaft wissentlich gegen seine Sorgfaltspflichten (hier: infolge Weiterleitung des Treuhandgeldes an die Verkäuferin ua ohne Vorliegen der dafür erforderlichen Urkunden), ist der Haftpflichtversicherer gemäß Art 4 I Z 3 AVBV für den dem Rechtsanwalt dadurch entstandenen Vermögensschaden von der Leistungspflicht befreit.

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