Kürzlich wurden folgende BGBls kundgemacht:
1. Kundmachung:
- In BGBl III 2005/178 , ausgegeben am 11. 10. 2005 wurde der erweiterte Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-K), kundgemacht. Nunmehr haben auch Gabun, Kirgisistan, Republik Korea, Liberia, Uruguay und Zypern ihre Beitrittsurkunden hinterlegt. Estland hat die anlässlich des Beitritts zum Übereinkommen 1993 gemäß Art 96 UN-K (Einschränkung des Anwendungsbereiches des UN-Ks) abgegebene Erklärung mit Wirkung vom 9. 3. 2004 zurückgezogen. Gleichzeitig wurden auch von Island und Kanada Erklärungen bezüglich des Geltungsbereichs abgegeben.

