vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Irreführung durch Aussage, der „beliebteste Verbrauchermarkt“ zu sein

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2005/248 Heft 14 v. 29.9.2005

( § 2 UWG ) Wirbt jemand damit, dass sein Supermarkt „Österreichs beliebtester Verbrauchermarkt“ ist, und zählt er zugleich (nur) einige der für die Bewertung maßgeblichen Kriterien gereiht nach ihrer Wichtigkeit auf, so lässt dies aus der Sicht der von der Werbung angesprochenen Verkehrsteilnehmer vermuten, dass die an die Spitze gestellten Kriterien jene sind, bei denen dieser Supermarkt so erfolgreich war, dass die Bezeichnung als „beliebtester Verbrauchermarkt“ gerechtfertigt ist. Die Werbung ist daher insoweit zur Irreführung geeignet, wenn der Supermarkt bei den vier Erstgenannten „wichtigen“ Kriterien nach den Ergebnissen der von ihm bezeichneten Konsumentenbefragung den Spitzenplatz nicht einnimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!