( § 879 Abs 3 ABGB , Art 14 ABU 1996 , § 96 VersVG ) Ein Betriebsunterbrechungsversicherungsvertrag für Ärzte, dem die ABU 1996 zugrunde liegen, darf nach Erkrankung des versicherten Arztes, sohin nach dem Eintritt des Versicherungsfalles, zulässigerweise vom Versicherer gekündigt werden. Die in Art 14 ABU 1996 vorgesehene Kündigungsmöglichkeit nach Eintritt des Versicherungsfalles entspricht nämlich § 96 VersVG , der im Wege der Analogie auf alle Sparten der Sachversicherung, sohin auch auf die Betriebsunterbrechungsversicherung zu erstrecken ist, und ist daher nicht sittenwidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB .

