In ABl C 95 vom 20. 4. 2004 S 33 wurden ab 1. 1. 2004 für folgende Richtlinien und jeweils auch für das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), Beschluss 94/800, die Gegenwerte der dort genannten Schwellenwerte festgesetzt:
RL 93/36/EWG (öffentliche Lieferaufträge),
