Bundesgesetz, mit dem das BWG, das VAG und das PKG geändert werden; BGBl I 2004/13 , ausgegeben am 27. 2. 2004. § 103c Z 13 BWG, § 129f Abs 9 VAG und § 49 Z 13 PKG sehen nunmehr vor, dass die in diesen Bestimmungen genannten Ausschließungsgründe auf jene Abschlussprüfer, Prüfungsleiter und Personen, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt haben, erstmals in jenem Geschäftsjahr anzuwenden sind, das nach dem 31. 12. 2005 (bisher 31. 12. 2003) beginnt.

