In ABl C 309 v 19. 12. 2003 S 14 wurden ab 1. 1. 2004 für folgende Richtlinien und jeweils auch für das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), Beschluss 94/800/EG, die Gegenwerte der dort genannten Schwellenwerte festgesetzt:
RL 93/36/EWG (öffentliche Lieferaufträge),
