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Kraftloserklärungsverfahren: Rekursmöglichkeit des unbekannt gebliebenen Urkundeninhabers

WERTPAPIERRECHTWRInfo 2004/295 Heft 18 v. 16.12.2004

(§ 9 AußStrG, § 10 Abs 2 KEG) Ist die Existenz des Urkundeninhabers im Verfahren erster Instanz unbekannt geblieben, kann dieser gegen den Kraftloserklärungsbeschluss nur bis zum Eintritt dessen Rechtskraft Rekurs erheben.

OGH 26.08.2004, 6 Ob 130/04t

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