(Art 1 f f RL 86/653/EWG) Die Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. 12. 1986 [zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter] steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die die Eintragung eines Handelsvertreters in das Unternehmensregister von seiner Eintragung in ein besonderes Register abhängig macht, sofern das Fehlen der ersteren Eintragung keinen Einfluss auf die Gültigkeit des von diesem Vertreter mit dem Unternehmer geschlossenen Handelsvertretervertrags hat und aufgrund der Nichteintragung nicht in anderer Weise der Schutz verkürzt wird, den die Richtlinie den Handelsvertretern in ihren Rechtsbeziehungen zu den Unternehmern gewährt.

