Bundesgesetz, mit dem im Konsumentenschutzgesetz Bestimmungen über den Heimvertrag eingeführt werden (Heimvertragsgesetz - HVerG)
Stand: Regierungsvorlage 19. 8. 2003, 202 d BlgNR XXII. GP
Die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Alten- und Pflegeheimen und ihren Bewohnern sind derzeit nicht einheitlich geregelt; dem soll dieser Gesetzesentwurf Abhilfe verschaffen.

