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Keine Anwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG auf längerfristige Dauerschuldverhältnisse

RechtsprechungABGBwobl 2026/85wobl 2026, 394 Heft 9 v. 30.9.2026

§ 6 Abs 2 Z 4 KSchG, § 41a Abs 41 KSchG

§ 6 Abs 2 Z 4 KSchG ist nicht auf ein Dauerschuldverhältnis anzuwenden, das darauf angelegt ist, dass die Leistung des Unternehmers nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung vollständig zu erbringen ist.

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