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Zurechnung von Einkünften an den Fruchtnießer

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2026/33wobl 2026, 165 Heft 4 v. 24.4.2026

§ 2 EStG 1988, § 28 EStG 1988, § 24 Abs 1 lit d BAO

Ein Fruchtgenussberechtigter muss – sollen ihm die Einkünfte zugerechnet werden – neben der Tragung der Aufwendungen iZm dem Gegenstand des Fruchtgenusses auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet.

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